Unterstützung im Alltag
Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag nach dem Sozialgesetzbuch XI
Alle Pflegebedürftigen, die zuhause wohnen, haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag wird im Unterschied zum Pflegegeld nicht regelhaft an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern von den Pflegekassen gegen die Vorlage von Rechnungen für tatsächlich in Anspruch genommene Versorgungsleistungen erstattet.
Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringen keine Pflegeleistungen, sondern unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Bewältigung ihres Alltages im Umfeld von Pflege. Zu unseren Leistungen gehören:
- Einzelbetreuung von Pflegebedürftigen,
- Entlastung von pflegenden Angehörigen,
- Unterstützung im Alltag durch individuelle Hilfen oder bei der Haushaltsführung.
Hinweise zu den einzelnen Leistungen finden Sie in der
Hinterlassen Sie eine Nachricht unter "Kontakt".
Wir melden uns zur Terminabsprache bei Ihnen!